Beiträge:
Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge durch aktive Mitarbeit bei der Durchführung von
Maßnahmen zur Erfüllung des Vereinszweckes. Darüber hinaus leistet jedes Mitglied einen
Barbetrag von 25 EURO im Kalenderjahr.
Für die Nutzung der mit Mitteln des Vereins beschafften Gegenstände und Geräte wird ein
Nutzungsentgelt nach Maßgabe einer besonderen Nutzungsordnung erhoben. Diese
Nutzungsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann nur durch
diese geändert werden.