Beiträge:

Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge durch aktive Mitarbeit bei der Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung des Vereinszweckes. Darüber hinaus leistet jedes Mitglied einen Barbetrag von 25 EURO im Kalenderjahr.
Für die Nutzung der mit Mitteln des Vereins beschafften Gegenstände und Geräte wird ein Nutzungsentgelt nach Maßgabe einer besonderen Nutzungsordnung erhoben. Diese Nutzungsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann nur durch diese geändert werden.